- Bei Rechnungen über 250 € gelten die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG – fehlt etwas Wesentliches, kann das zu Rückfragen und Problemen führen
- Rechnungsnummern müssen nachvollziehbar, einmalig und systematisch vergeben werden
- Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und sollten auf der Rechnung klar auf § 19 UStG hinweisen
- Rechnungen unter 250 € gelten als Kleinbetragsrechnungen – hier gelten vereinfachte Regeln
- Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen 10 Jahre archiviert werden
- Seit 2025 gilt für B2B-Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen die Pflicht zur E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) – ein einfaches PDF reicht dann nicht mehr
Grundlagen
Warum eine korrekte Rechnung so wichtig ist
Eine Rechnung ist mehr als ein Zahlungsauftrag. Sie ist ein steuerrechtliches Dokument – und wenn sie nicht stimmt, kann das gleich mehrere Probleme auslösen: Ihr Kunde kann keine Vorsteuer abziehen, das Finanzamt erkennt die Rechnung nicht an, oder die Zahlung verzögert sich durch Rückfragen und Korrekturen.
Gerade für Gründer ist das oft neu: Selbst wenn Leistung und Preis stimmen, muss die Rechnung formal korrekt sein. Formfehler können im Einzelfall dazu führen, dass Rechnungen korrigiert werden müssen oder steuerliche Rückfragen entstehen.
Pflichtangaben
Die 10 Pflichtangaben laut § 14 UStG
Für Rechnungen über 250 € gelten die vollständigen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Bei Kleinbetragsrechnungen unterhalb dieser Grenze gelten vereinfachte Anforderungen. Weiter unten sehen Sie sie direkt am Beispiel einer Musterrechnung.
| # | Pflichtangabe | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| 1 | Vollständiger Name & Adresse des Leistenden | Ihr Name (oder Firmenname) und Ihre vollständige Anschrift |
| 2 | Vollständiger Name & Adresse des Empfängers | Name und Anschrift Ihres Kunden – möglichst korrekt und vollständig entsprechend der vorliegenden Kundendaten |
| 3 | Steuernummer oder USt-ID | Ihre beim Finanzamt vergebene Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer |
| 4 | Ausstellungsdatum | Das Datum, an dem Sie die Rechnung erstellen (nicht zwingend das Leistungsdatum) |
| 5 | Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalig und nachvollziehbar vergeben – zum Beispiel RE-2026-001, RE-2026-002 … |
| 6 | Art und Menge der Leistung | Was genau haben Sie geliefert oder geleistet? So konkret wie möglich beschreiben |
| 7 | Zeitpunkt der Leistung | Wann wurde die Leistung erbracht oder die Ware geliefert? (z. B. „Leistungsdatum entspricht dem Rechnungsdatum“) |
| 8 | Nettobetrag (Entgelt) | Der Betrag vor Umsatzsteuer, aufgeschlüsselt nach Steuersatz |
| 9 | Steuersatz und Steuerbetrag | Anzuwendender Steuersatz und der konkret ausgewiesene Steuerbetrag |
| 10 | Gesamtbetrag (Brutto) | Netto + Umsatzsteuer = Rechnungsendbetrag, den der Kunde zahlt |
Musterrechnung
So sieht eine korrekte Rechnung aus
Theorie ist gut – ein konkretes Beispiel ist besser. Hier sehen Sie eine Musterrechnung mit allen Pflichtangaben, markiert nach den nummerierten Feldern aus der Tabelle oben.
Musterstraße 12
10115 Berlin
3 Steuernr.: 14/234/56789
z. Hd. Einkauf
Hauptstraße 88
20095 Hamburg
| 6 Leistungsbeschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Technische Einrichtung einer WordPress-Website | 8 Stunden | 100,00 € | 800,00 € |
Fehler vermeiden
Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Gründer machen bei Rechnungen immer wieder dieselben Fehler. Hier sind die fünf häufigsten – damit Ihnen das nicht passiert.
E-Rechnung
Welcher Rechnungstyp ist Pflicht? PDF, E-Rechnung & Co.
Nicht jede Rechnung ist gleich. Ob ein einfaches PDF ausreicht oder ein strukturiertes elektronisches Format erforderlich ist, hängt davon ab, an wen Sie die Rechnung stellen.
| Situation | Erlaubtes Format | Hinweis |
|---|---|---|
| B2C – an Privatpersonen | PDF, Papier, Word | Kein E-Rechnung-Format erforderlich |
| B2B – an ausländische Unternehmen | PDF, Papier | Ggf. länderspezifische Anforderungen beachten |
| B2B – an deutsche Unternehmen | E-Rechnung Pflicht (XRechnung / ZUGFeRD) | Seit 1. Januar 2025 verpflichtend für den Empfang; Ausstellungspflicht gestaffelt |
| B2G – an öffentliche Auftraggeber | XRechnung Pflicht | Gilt seit 2020 für Bundesbehörden, viele Länder und Kommunen |
| Kleinbetragsrechnung unter 250 € | Vereinfachtes Format | Weniger Pflichtangaben, auch für B2B |
Was ist eine E-Rechnung genau?
Eine E-Rechnung ist kein gescanntes Dokument und kein normales PDF – sie enthält einen strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz (XML). Die gängigsten Formate in Deutschland sind:
Schritt für Schritt
Schritt für Schritt: Ihre erste Rechnung
Sie schreiben Ihre erste Rechnung? Hier ist der komplette Ablauf – von der Vorbereitung bis zur Ablage.
- Vorlage oder Tool wählen: Word- oder Excel-Vorlagen können für den Start funktionieren, sind aber vergleichsweise fehleranfällig. Viele Buchhaltungs- und Rechnungsprogramme prüfen Pflichtfelder automatisch und unterstützen bei der systematischen Nummernvergabe.
- Alle Pflichtfelder ausfüllen: Gehen Sie die 10 Punkte aus der Tabelle oben durch. Besonders wichtig: Steuernummer nicht vergessen, Leistungsdatum separat vom Rechnungsdatum eintragen.
- Rechnungsnummer vergeben: Legen Sie ein festes Schema fest und verwenden Sie es konsequent. Empfehlung: RE-JJJJ-NNN (z.B. RE-2026-001). Führen Sie eine einfache Liste – auch stornierte oder übersprungene Nummern sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Zahlungsziel klar benennen: Vermeiden Sie unklare Formulierungen wie „zahlbar sofort“ ohne konkretes Datum. Formulieren Sie konkret: „Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum].“ Üblich sind klare Zahlungsziele mit konkretem Datum. Welche Frist sinnvoll ist, hängt vom Kunden und vom Geschäftsmodell ab.
- Als PDF versenden und archivieren: Senden Sie die Rechnung als nicht bearbeitbares PDF per E-Mail. Legen Sie gleichzeitig eine Kopie ab – zum Beispiel in einer sauberen Ordnerstruktur nach Jahr und Monat oder direkt im Buchhaltungssystem.
- Zahlungseingang überwachen: Prüfen Sie offene Rechnungen regelmäßig. Bleibt eine Zahlung nach Fälligkeit aus, ist eine zeitnahe und freundliche Zahlungserinnerung sinnvoll.
Tools
Welche Tools helfen Ihnen beim Rechnungen schreiben?
Gerade am Anfang arbeiten viele Selbstständige mit Word- oder Excel-Vorlagen. Das kann funktionieren, ist aber fehleranfälliger, kostet mehr Zeit und bietet oft keine gute Übersicht über offene Posten. Hier ein kurzer Vergleich gängiger Optionen:
| Tool | Preis/Monat | Für wen geeignet | E-Rechnung |
|---|---|---|---|
| Word / Excel | 0 € (wenn vorhanden) | Gelegentliche Rechnungen, wenig Kunden – aber fehleranfällig | ✗ Nein |
| Lexoffice | ab 7,90 € | Sehr verbreitete Lösung für Selbstständige; DATEV-kompatibel | ✓ Ja (ZUGFeRD & XRechnung) |
| sevDesk | ab 8,90 € | Buchhaltung + Rechnungen; gut für wachsende Unternehmen | ✓ Ja (ZUGFeRD & XRechnung) |
| Papierkram | ab 5,90 € | Günstig, einfach, ideal für Freelancer und Kleinunternehmer | ✓ Ja (ZUGFeRD) |
| Sorted PRO | ab 9,99 € | Besonders nutzerfreundlich; gut für mobile Nutzung | ✓ Ja |
| Finom / Qonto | ab 0 € (Konto inklusive) | Je nach Anbieter mit Rechnungsfunktion oder Anbindung an weitere Tools | Abhängig vom Plan |
Checkliste
Checkliste: Vor dem Absenden prüfen
Bevor Sie auf „Senden“ drücken, lohnt sich ein kurzer Check. Haben Sie alles?
Häufige Fragen zum Rechnung schreiben für Selbstständige
Rechnungen schreiben und Zahlungseingänge im Blick behalten
Je nach Anbieter lassen sich Rechnungen direkt im Geschäftskonto erstellen oder mit bestehenden Prozessen verknüpfen. Das kann den Abgleich offener Posten erleichtern.
Konten vergleichen → 5 Finanzfehler vermeiden →


