Möchten Sie Ihr Geschäftskonto kündigen? Dann ist unsere Checkliste genau das Richtige für Sie. Die Kündigung eines Geschäftskontos ist im Normalfall keine problematische Sache und kann von dem Kontoinhaber oder einem Bevollmächtigten erfolgen. Bei Personengesellschaften ist der gesetzliche Vertreter für die Kündigung zuständig. In der Regel kann eine Kündigung zu jeder Zeit erfolgen.
Von Vorteil ist es, das alte Firmenkonto noch einen gewissen Zeitraum nach Eröffnung des neuen Kontos zu behalten. So kommen noch Geldbeträge an und es können weitere Abbuchungen erfolgen, bis es der letzte Kunde und jede Firma umgestellt hat. Um ein Geschäftskonto aufzulösen, müssen die folgenden Dinge durchgeführt werden.
Checkliste: So kündigen Sie Ihr Geschäftskonto richtig!
- Neues Geschäftskonto eröffnen
- Daueraufträge im Online-Banking löschen
- Lastschriftempfänger über die geänderte Bankverbindung informieren
- Kunden über Wechsel der Bankverbindung in Kenntnis setzen
- Altes Geschäftskonto einen geraumen Zeitraum laufen lassen, bis alle Transaktionen über das neue Konto erfolgen
- Altes Geschäftskonto kündigen
Geschäftskonto kündigen – Das gibt es zu beachten!
Zunächst muss jedoch ein passendes Geschäftskonto herausgesucht und ein Konto eröffnet werden. Dann kann man Kunden, Lieferanten, Versicherungen und anderen Firmen und Personen die neue Bankverbindung mitteilen. Sobald es der Letzte geschafft hat, die Bankverbindung zu ändern, kann das alte Konto bei der Bank gekündigt werden.
Bei Freiberuflern und Einzelunternehmen wird das Konto von den entsprechenden Personen gekündigt. Bei Personengesellschaften und AGs sieht es anders aus. Konten der Gesellschaftsformen GmbH, Co KG, UG und OHG müssen von den Geschäftsführern gekündigt werden. Bei der Limited ist der Director für die Kündigung zuständig, und bei der AG hat der Vorstand das Sagen.
Neues Geschäftskonto eröffnen
Es gibt so viele Banken, die interessante Kontenmodelle anbieten. Allerdings sind diese meist auf den privaten Bereich beschränkt. Doch es gibt auch einige Konten für Firmen, die es komplett zum Nulltarif gibt.
Einige Banken bieten kostenlose Geschäftskonten für Einzelunternehmen und Freiberufler an. Andere Geldinstitute bieten allerdings auch Businesskonten nur für bestimmte Gesellschaftsformen an.
Wichtige Angaben im Kündigungsschreiben
Praktischerweise gibt es bereits Kündigungsvordrucke und Schreiben, die nur noch ausgefüllt und an die Bank abgeschickt werden müssen. In einem Kündigungsschreiben müssen alle wichtigen Angaben erfolgen.
Hierzu zählen:
- Empfängerdaten
- Absenderdaten
- Geschäftskontonummer
- Bankverbindung (IBAN, BIC, Name der Bank und Kontoinhaber) neues Konto
- Ort und Datum
- Unterschrift des Kontoinhabers beziehungsweise der Kontoinhaber
In dem Schreiben sollte stehen, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Konto gekündigt werden soll. Außerdem wird angegeben, auf welches Konto ein Restguthaben nach der Auflösung des Kontos überwiesen werden soll.
Wichtig ist es für den Kontoinhaber, eine Bestätigung über den Eingang der Kündigung zu erhalten. Insofern sollte im Kündigungsschreiben ein Vermerk erfolgen, dass eine Bestätigung über den Erhalt zugestellt werden soll.
In dem Bestätigungsschreiben sollte normalerweise auch stehen, zu welchem Zeitpunkt das Geschäftskonto geschlossen wird.
Firmen und Ämter informieren
Mit der Änderung des Geschäftskontos kommt auf die Kontoinhaber viel Arbeit zu. Es ist ratsam, wichtige Ämter und Institutionen über die neue Bankverbindung rasant zu informieren. Ansonsten würden Lastschriften ins Leere gehen, was letztlich Kosten für die Rücklastschriften bedeutet, Mahngebühren und eventuell Ärger.
Gerade diejenigen Lastschriften, die vielleicht nur vierteljährlich abgebucht werden, werden schnell einmal vergessen. Bei jährlichen Lastschriften ist die Gefahr noch größer.
Wichtige Einrichtungen können etwa sein:
- Finanzamt
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Gemeinden
- Wasserverbände
- Energieversorger
Vorzugsweise sollten die Kontoauszüge der letzten Wochen und Monate einmal durchgeschaut werden, um einen guten Überblick über die Firmen und Ämter zu erhalten, die vom alten Konto abbuchen.
All die Firmen, Ämter und Institutionen müssen angeschrieben werden, um keine Mahnungen oder gar Säumniszuschläge zu erhalten.
Gerade bei Finanzämtern und Sozialversicherungen ist das möglich, dass kurz später die Mahnung im Briefkasten vorzufinden ist, weil die Lastschrift nicht eingelöst werden konnte.
Geldkarte der alten Bankverbindung entladen
Wer den Geldkartenchip der alten Kontokarte verwendet hat, sollte diesen Chip vor der Auflösung des Kontos entladen. Auch ist es sinnvoll, die Karte zu entwerten und zu zerschneiden, sobald der Wechsel vollzogen ist und die Kunden und Lieferanten das neue Konto nutzen.
Falls die Geldkarte nicht oder nicht rechtzeitig entladen wird, geht das entsprechende Guthaben auf der Geldkarte verloren. Demnach ist dieser Schritt besonders wichtig.
Kündigung per Post, Mail oder Fax
Über welchen Weg kann eine Kündigung an die Bank übermittelt werden? Die meisten Banken akzeptieren heutzutage eine formlose Kündigung, die sogar per Fax oder E-Mail zugestellt werden kann. Doch nicht jede Bank akzeptiert diesen Weg. Insofern ist es immer sinnvoll, die Kündigung per Post zuzustellen oder in der Bank vor Ort abzugeben. So können sich Kontoinhaber ganz sicher sein, dass auch wirklich die Kündigung bei der Bank ankommt.
Eine Kündigung ist natürlich an keine Kosten gebunden. Allerdings sollte im Vorfeld die Information darüber eingeholt werden, ob die alte Bank eine entsprechende Gebühr für das Geldtransferieren von dem alten auf das neue Konto verlangt. Eine Alternative wäre es, das Geld selbst abzuheben oder auf das neue Konto zu schicken.
Länger das alte Konto laufen lassen
Erfahrungsgemäß ist es immer besser, das alte Konto parallel zum neuen Firmenkonto laufen zu lassen. Es kommt doch immer wieder vor, dass Lastschriften in langem Abstand vom Konto eingezogen werden.
Ärgerlich ist es, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt und weitere Kosten anfallen. Entweder sollte fein säuberlich herausgesucht werden, wer alles von dem alten Geschäftskonto abbucht, oder man lässt eben das alte Konto noch so lange laufen, bis sich wirklich überhaupt nichts mehr auf dem Konto tut. Natürlich sollte man auch den Kontostand im Auge behalten, um nicht ins Minus zu geraten.